Neugeborenen-HörscreeningEine bei Geburt vorliegende Schwerhörigkeit sollte möglichst früh erfasst und therapiert werden. Die ORL-Klinik am UniversitätsSpital ist massgeblich an der Erprobung einer einfach handhabbaren, kostengünstigen Methode beteiligt, die in wenigen Jahren in der ganzen Schweiz bei allen Neugeborenen angewendet werden soll. Feststellen, ob ein Kleinkind hört oder eben nicht, ist nicht einfach. 1 bis 3 Kinder pro 1000 Geburten kommen mit einem Hördefekt zur Welt, praktisch immer ist er die Folge einer Schädigung des Innenohres. Die alleinige Untersuchung von Risikokinder (z.B. Frühgeburten, Infektionen in der Schwangerschaft, Ohranhängsel, etc) erfasst aber nur 50% der angeborenen hochgradigen Schwerhörigkeiten. Kinder ohne bekannte Risikofaktoren wurden bisher erst im zweiten bis vierten Lebensjahr erstmals als hörbehindert diagnostiziert. Dann sind aber wichtige Schritte in der Sprachentwicklung schon abgeschlossen. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Gesundheitssysteme der meisten westlichen Länder darauf hinarbeiten, Abklärungen der Hörfähigkeit eines Kindes möglichst früh, gleich nach der Geburt, vorzunehmen. In der Schweiz hat die ORL – Gesellschaft eine Arbeitsgruppe gegründet, die in Zusammenarbeit mit Pädiatern und Neonatologen dieses Vorhaben vorantreibt. Mit dem Neugeborenen-Hörscreening sollen in wenigen Jahren in der ganzen Schweiz 95% aller Säuglinge erfasst werden. In einem Pilotprojekt am USZ und an anderen beteiligten Spitälern in der ganzen Schweiz werden seit Juli 1999 Daten erhoben. Bis jetzt wurden insgesamt Resultate von ca. 34’000 Tests ausgewertet. Davon waren während der Wochenbettzeit 98 % positiv, stellten also keine Schädigung des Gehörs fest. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Klinik für Geburtshilfe und der Klinik für Neonatologie können alleine am USZ ca. 2000 Neugeborene jährlich untersucht werden, was bereits einer Erfassung von gegen 100% entspricht! Angestrebt wird, das Neugeborenen-Screening wie andere fest eingeführte Test, etwa das Hüftscreening oder der Guthrie-Test, bei jedem Neugeborenen standardmässig durchzuführen. Also nicht nur an Universitätsspitälern, sondern auch in Regionalspitälern soll er angewendet und von den Krankenkassen vergütet werden. Als Screening-Methode wird ein Gerät zur Erfassung der otoakustischen Emmissionen (OAE) verwendet: schmerzlos, einfach in der Handhabung, eine kurze Testdauer von nur fünf Minuten und kostengünstig. Dabei wird dem schlafenden Säugling eine kleine Sonde ins Ohr geführt, die einen Klicklaut von sich gibt. Ist das Gehör intakt, löst dieser Laut im Innenohr, auf den äusseren Haarzellen, Schwingungen aus, die von einem Rezeptor in der Sonde wahrgenommen werden. Ist das Ergebnis negativ, wird der Vorgang am anderen Ohr wiederholt, denn für die Entwicklung der Sprachfähigkeit reicht ein Ohr aus. Wenn der Test immer noch nicht positiv ist, wird er nach einem Tag und, wenn nötig, nach einem Monat nochmals durchgeführt. Die Reaktionen der Eltern auf das Neugeborenen-Hörscreening sind durchwegs positiv. Für die betroffenen Kinder führt das frühzeitige Erkennen einer Hörschädigung zu einem unermesslichen Gewinn an Lebensqualität. Was die Gesellschaft betrifft, existieren noch keine schlüssigen Zahlen. Durch die rasche Behandlung und Förderung können die Kinder später auch in Regelklassen eingeschult werden, womit sich im Erwachsenen – Alter IV-Renten wegen Berufsinvalidität vermeiden lassen. In den USA rechnete man bisher mit Kosten von 1 Million Dollar pro Kind mit angeborener Schwerhörigkeit, vorwiegend wegen Spezialschulung und späteren Arbeitseinbussen. Mütter, die bei Ihrem Kind eine Hörstörung vermuten, müssen unbedingt ernst genommen werden. Die ORL-Kliniken in der Schweiz verfügen über ein breites Spektrum an Diagnosemöglichkeiten, die zur Klärung angewendet werden können. Behandlungsmethoden bei HörschädenÜber das Ausmass des Hörverlustes und dessen Ursache geben die OAE Messungen keine Auskunft. Auch werden Hörstörungen, die erst nach der Geburt auftreten (z.B. nach einer Meningitis) nicht erfasst. Ist eine Schwerhörigkeit mittels OAE Screening ermittelt worden, oder vermutet der Kinderarzt eine Hörbehinderung, ist eine weitere pädaudiologische Untersuchung angezeigt. Neben der klinischen Untersuchung und Otoskopie kommen weitere objektive Hörmessverfahren und ev. auch bildgebende Untersuchungen (CT, MRI) dazu. Dabei ist auch die Betreuung und Beratung der Eltern ein grosses Anliegen. Bei mittel- bis hochgradiger Schwerhörigkeit werden zunächst Hochleistungs-Hörgeräte eingesetzt. Kann kein Nutzen der Hörgeräte festgestellt werden, so wird die Indikation für ein Cochlea-Implantat (CI) evaluiert. Obwohl sich die Kosten für ein CI mit der Nachsorge auf über 50'000 .- belaufen, zeigen Internationale Studien, dass das CI zu den kosten-effizientesten medizinischen Eingriffen gehört: US-Studien rechnen mit einer Kosteneinsparung für die Gesellschaft von über $53'000 pro Kind (JAMA 2000; 284:850-856). Dank dem allgemeinen Neugeborenen-Hörscreening sollten mit der noch früheren Erfassung und Therapie die Lebensqualität für die Patienten weiter verbessert und die Einsparungen für die Gesellschaft zusätzlich optimiert werden. Neutrale Anlaufstelle für die Eltern hörgeschädigter KinderErstberatungstelle des Kantons Zürich für Familien mit einem hörgeschädigten Kind Tel und Fax. 052/ 223’25’05 oder Tel. und Fax 01/487’10’50 Die folgende Link-Liste wurde an der ORL-Klinik des Universitätsspitals Zürich zusammengestellt. Publikationen, Zusammenfassungen, Konferenzen
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